Rechtsprechung
   SG Marburg, 11.02.2010 - S 9 SO 23/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10389
SG Marburg, 11.02.2010 - S 9 SO 23/08 (https://dejure.org/2010,10389)
SG Marburg, Entscheidung vom 11.02.2010 - S 9 SO 23/08 (https://dejure.org/2010,10389)
SG Marburg, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - S 9 SO 23/08 (https://dejure.org/2010,10389)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 1 AsylbLG, § 25 SGB 12, § 677 BGB, §§ 677 ff BGB
    (Asylbewerberleistungsrecht - Eilfall - Erstattung von Aufwendungen Anderer - analoge Anwendung des § 25 SGB 12 - Nothelfer - Verabreichung von Medikamenten durch den Arzt)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Aufwendungen im Eilfall durch Leistungserbringung eines anderen bei rechtzeitigem Antrag und Einsetzen von Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Definition der "Leistung" unter Berücksichtigung der allgemeinen Bedeutung und als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Medikamente für Asylbewerber - Pharmaunternehmen hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch Sozialamt - Behörde muss vor der Behandlung informiert und ein weiteres Vorgehen abgeklärt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AsylbLG § 4; BGB § 677; SGB XII § 25
    Anspruch auf Sozialhilfe; Erstattung von Aufwendungen Anderer bei der Verabreichung von Medikamenten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.05.2001 - 5 C 20.00

    Eilfall, sozialhilferechtlicher; Erstattung von Krankenhauskos-ten durch den

    Auszug aus SG Marburg, 11.02.2010 - S 9 SO 23/08
    Das Vorliegen einer Notfallsituation im medizinischen Sinne reicht jedoch nicht aus, vielmehr wird weiter vorausgesetzt, dass nach Lage der Dinge eine rechtzeitige Hilfe des Trägers objektiv nicht zu erlangen gewesen wäre (vgl. nur Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31.5.2001, Az. 5 C 20/00, Rdnr. 11 zur mit § 25 SGB XII vergleichbaren Regelung des § 121 Bundessozialhilfegesetz; Groth in: AJ."scher Online-Kommentar, § 25 Rdnr. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht